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I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Regelungen stellen die AGB der Deutsch Technologies GmbH, Tharandter Straße 31-33, 01159 Dresden, Deutschland, (Deutsch Technologies) dar. Sie gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Deutsch Technologies und ihren Kunden, sofern die Kunden Unternehmen im Sinne von § 14, 310 Abs. 1 BGB sind.

Sofern bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts speziellere AGB der Deutsch Technologies (die etwa nur für bestimmte Produkte und Leistungen gelten) einbezogen werden, haben jene Vorrang vor diesen AGB, soweit sich Abweichungen zu diesen AGB ergeben.

Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Bei Dauerschuldverhältnissen wird der Kunde während der Vertragslaufzeit über Änderungen der AGB informiert. Sofern die Änderung der AGB für den Kunden nachteilig ist, hat er das Recht, der Änderung zu widersprechen. Der Widerspruch muss binnen eines Monats erfolgen. Erfolgt er rechtzeitig, gelten für den betreffenden Kunden die bisherigen AGB fort und Deutsch Technologies kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen. Erfolgt kein rechtzeitiger Widerspruch, werden die neuen AGB mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.

II. Besondere Regelungen für bestimmte Verträge

Für die nachstehend genannten Leistungen der Deutsch Technologies gelten jeweils die folgenden besonderen Bestimmungen, die durch die Allgemeinen Regelungen (Ziffer III.) ergänzt werden.

1. Erwerb von Standardsoftware

1.1 Auf den Erwerb von Standardsoftware finden die Regelungen des Kaufrechts Anwendung, wobei der Kunde zum einen ein Nutzungsrecht kauft und, sofern er die Software nicht durch Download erhält, auch den gelieferten Datenträger.

1.2 Der Kunde erhält durch Erwerb der Software ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dieses berechtigt den Kunden nur, die Software für eigene private oder gewerbliche Anwenderzwecke in der im Handbuch bzw. der Bedienungsanleitung beschriebenen Weise zu nutzen.

1.3 Jegliche Vervielfältigung der Software oder Teilen hiervon, insbesondere das Kopieren von Daten auf elektromagnetische, optoelektronische oder sonstige Datenträger, sowie des Handbuchs/der Bedienungsanleitung ist untersagt. Ausgenommen ist die einmalige Installation der Software auf Festplatte oder einem anderen Speichermedium sowie das Herunterladen oder Ausdrucken von Daten aus der Anwendung heraus.

Untersagt ist gleichfalls das Zurückentwickeln, Dekompilieren und Entassemblieren der Software. Es ist gleichfalls untersagt, die Software zu vermieten, sei es in körperlicher Form oder durch entgeltliche Gewährung von Zugriffsrechten (insbesondere Application Service Providing, ASP).

Der Erwerb der Software berechtigt zur Installation und zum Betrieb an nur einem Bildschirmarbeitsplatz (Einzelplatzanwendung). Eine solche liegt auch dann vor, wenn zwar der Bildschirmarbeitsplatz, nicht jedoch die Software in ein lokales Netzwerk (LAN) angebunden ist, sofern technisch sichergestellt ist, dass das Programm von keinem Bildschirmarbeitsplatz abgerufen werden kann. Will der Kunde die Software in einem lokalen Netzwerk (LAN) nutzen, so hat er dies bei Erwerb der Software anzugeben, da hierfür ein besonderes Entgelt anfällt.

1.4 Überlässt der Kunde die Software einem Dritten zur Nutzung, hat er etwaige bei ihm vorhandene Kopien von Programmdateien zu vernichten.

2. Softwareprogrammierung

2.1 Die Erbringung von Programmierleistungen erfolgt nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts. Die Einzelheiten und konkreten Anforderungen, die der Kunde an die Software stellt, sind in einem Pflichtenheft zu konkretisieren.

2.2 Ohne entsprechende Regelung im Vertrag hat der Kunde nach Beauftragung keinen Anspruch auf Durchsetzung von Änderungswünschen (Change Request). Erklärt sich Deutsch Technologies zu dem Änderungsverlangen bereit, kann sie hierfür eine angemessene Erhöhung des Entgelts verlangen. Etwaige Fristen verlängern sich um die für die Erfüllung des Änderungsverlangens erforderliche Zeit zzgl. angemessener Anlaufzeit.

2.3 Sofern Deutsch Technologies die beauftragte Programmierleistung als erfüllt betrachtet, kann sie dem Kunden eine angemessene Frist zur Erklärung der Abnahme stellen. Reagiert der Kunde nicht, hat er ein Exemplar der Software gleichwohl in Besitz, gilt die Abnahme als erklärt. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald der Kunde die Software länger als 14 Kalendertage in Benutzung genommen hat.

2.4 Soweit in dem konkreten Programmierauftrag kein Entgelt vereinbart ist, oder soweit der Vertrag hinsichtlich der Vergütung von Teilleistungen Lücken aufweist, kann Deutsch Technologies eine Vergütung nach Tagessätzen verlangen. Als Satz pro Manntag ist jedenfalls ein Betrag von € 1200,00 (netto) angemessen und geschuldet.

2.5 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung der Software, steht Deutsch Technologies dennoch die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erlangten (oder böswillig nicht erlangten) Erlöse. Ohne besonderen Nachweis kann Deutsch Technologies einen Pauschbetrag in Höhe von 30 % der Nettoauftragssumme verlangen, wobei dem Kunden die Möglichkeit verbleibt, einen geringeren Betrag nachzuweisen.

2.6 Der Kunde ist berechtigt, von der abgenommenen Software eine Sicherungskopie zu erstellen.

2.7 Der Kunde ist zur eigenständigen Bearbeitung der Software nicht berechtigt. Soweit nicht anderweitig bestimmt, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellprogramms. Kann die Software nach ihrer Abnahme infolge Änderungen (Folgeversionen) an dem Softwarebetriebssystem, für welches sie programmiert wurde, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt eingesetzt werden, kann der Kunde verlangen, dass Deutsch Technologies die notwenigen Änderungen gegen angemessenes Entgelt programmiert.

3. Erwerb von Bildern und Schriften

3.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, Nutzungsrechte an Bildern und Schriften direkt bei Deutsch Technologies oder über deren Websites zu erwerben
.
3.2 Ohne Abschluss eines entgeltlichen Nutzungsvertrages ist der Kunde nicht berechtigt, die auf Websites der Deutsch Technologies verfügbaren Bilder/Bildschriften zu nutzen, auch nicht die mit einem "Wasserzeichen" versehenen.

3.3 Alle Bilder und Bildschriften sind urheberrechtlich geschützt, wobei die Urheberrechte teilweise bei Deutsch Technologies, teilweise aber auch bei Dritten (insbesondere Fotografen, Designern) liegen. Dem Kunden ist daher bewusst, dass eine Überschreitung der ihm übertragenen Nutzungsrechte nicht nur gegen den mit Deutsch Technologies bestehenden Vertrag verstößt, sondern auch die Rechte Dritter verletzen kann.

3.4 Soweit die Höhe des Entgelts hiervon abhängt, hat der Kunde bei Erwerb der Bilder/Bildschriften wahrheitsgemäß anzugeben, in welcher Auflage die Bilder/Bildschriften verwendet werden sollen. Stellt der Kunde nach Erwerb der Bildrechte fest, dass er eine höhere Auflage benötigt, ist er verpflichtet, entsprechende Rechte hinzuzuerweben.

3.5 Mit Erwerb der Nutzungsrechte erhält der Kunde eine einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Lizenz. Die Lizenz berechtigt den Kunden inhaltlich, die Bilder/Bildschriften in der von ihm angegebenen Auflagenhöhe auf Printmedien jeglicher Art gewerblich oder zu privaten Zwecken zu vervielfältigen. Diese Vervielfältigungstücke kann der Kunde auf beliebige Art und Weise in Verkehr bringen, insbesondere verkaufen und versenden.

Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gestattet es die Lizenz dem Kunden nicht, die Bilder/Bildschriften zum privaten oder gewerblichen Gebrauch digital oder in sonst unkörperlicher Form zu vervielfältigen, wiederzugeben und/oder öffentlich zugänglich zu machen (insbesondere Einbindung in eine Website). Hiervon ausgenommen sind digitale Vervielfältigungshandlungen, die ausschließlich zum Zwecke der Druckvorbereitung und -ausführung erfolgen. Diese digitalen Vervielfältigungsstücke sind nach dem Druck der durch die Lizenz gestatteten Auflage zu vernichten.

3.6 Die eingeräte Lizenz berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht zur Bearbeitung oder Veränderung des Bildes oder der Bildschriften. Ohne vorherige Zustimmung der Deutsch Technologies ist dem Kunden eine Veränderung des Bildes/Bildschriften daher nur insoweit gestattet, als das Bild/Bildschrift mit verfälschten Farben, in Negativform oder ausschnittsweise Verwendung findet.

4. Application Service Providing (Nutzung von Software-Diensten per Datennetz)

4.1 Die vertraglichen Rechte und Pflichten der ASP Verträge richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts.

4.2 Soweit nicht anders bestimmt, wird für ASP-Lösungen ein monatliches Entgelt fällig. Dieses ist jeweils im Voraus eingehend bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Vertrag angegebene Konto der Deutsch Technologies einzuzahlen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und leistet er auch auf eine Mahnung nicht, die ihm eine Frist von wenigstens fünf Werktagen einräumt, ist Deutsch Technologies berechtigt, den Zugang zu der ASP Lösung zu sperren. Deutsch Technologies ist erst dann verpflichtet, den Zugang wieder zu gewähren, wenn die rückständige Zahlung auf ihrem Konto eingegangen ist und der Kunde eine Aufschaltgebühr von netto € 15,00 gezahlt hat.

Gerät der Kunde mit einem Betrag in Verzug, der zwei Monatsentgelten entspricht, kann Deutsch Technologies den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4.3 Deutsch Technologies gewährleistet eine Verfügbarkeit ihrer Dienste von 98 %, bezogen auf das Kalenderjahr.

Etwaige Störungen bearbeitet Deutsch Technologies während der gewöhnlichen Geschäftszeiten in Deutschland, d. h., montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr CET. Sollte eine Behebung der Störung nicht am selben Tage möglich sein, informiert Deutsch Technologies den Kunden rechtzeitig. Der Kunde kann etwaige Rechte wegen einer Störung herleiten, die nicht länger als 24 Stunden andauert. Dies gilt nicht, sofern die Störung durch mindestens grob fahrlässiges Verhalten der Deutsch Technologies verursacht wurde.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Nutzer- und Zugangskennung geheim zu halten. Er darf diese nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Kunde hiergegen, schuldet er zusätzlich zu der mit ihm vereinbarten Vergütung 200 % der Vergütung, die der Dritte für die Nutzung zu zahlen gehabt hatte, wenn Deutsch Technologies mit dem Dritten einen Vertrag nach dem üblichen Muster abgeschlossen hätte.

4.5 Soweit die ASP-Lösung dem Kunden den Versand von Daten ermöglicht, ist der Kunde verpflichtet, keine Inhalte zu übermitteln, die i.S.v. § 130, 130a, 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder die das Ansehen von Deutsch Technologies zu schädigen.

4.6 Soweit die Preise nutzungsabhängig sind, hat der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung umgehend nach Zugang der Rechnung zu erheben. Der Kunde kann die zur Ermittlung der nutzungsabhängigen Preise verwendeten Log-Files bei Deutsch Technologies gegen Vorschuss einer Aufwandsentschädigung anfordern. Einwendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum bei Deutsch Technologies eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung

4.7 Deutsch Technologies wird Wartungsarbeiten durchführen und regelmäßig versuchen, dies außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu tun. Während der Wartungsarbeiten kann der ASP-Betrieb eingeschränkt sein, was den Kunden nicht zu Kürzung der Zahlung berechtigt.

5. Designleistungen

5.1 Auf Designverträge finden die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts Anwendung.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gewünschte Leistung so detailliert als möglich zu beschreiben und die Beschreibung zu übergeben. Sofern Deutsch Technologies ihm Zwischenergebnisse präsentiert, hat der Kunde etwaige Einwendungen umgehend zu erheben, andernfalls hat er den entstehenden Mehraufwand zu ersetzen.

Sofern Deutsch Technologies um eine Entwurfsfreigabe bittet, ist der Kunde an die einmal erteilte Freigabe gebunden. Eine erneute Ausführung der Leistung kann er nur gegen Zahlung eines weiteren angemessenen Entgelts verlangen.

5.3 Soweit in dem konkreten Designauftrag kein Entgelt vereinbart ist, oder soweit der Vertrag hinsichtlich der Vergütung von Teilleistungen Lücken aufweist, kann Deutsch Technologies eine Vergütung nach Tagessätzen verlangen. Als Satz pro Manntag ist jedenfalls ein Betrag von € 850,00 (netto) angemessen und geschuldet.

5.4 Soweit absehbar ist, dass die Ausführung der Designleistungen außergewöhnliche Kosten (z.B. Reisekosten, Honorare für Models, Erwerb von Rechten) verursacht, kann Deutsch Technologies hierfür einen angemessenen Vorschuss verlangen.

5.5 Kündigt der Kunde den Auftrag vor Fertigstellung, steht Deutsch Technologies dennoch die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erlangten (oder böswillig nicht erlangten) Erlöse. Ohne besonderen Nachweis kann Deutsch Technologies einen Pauschbetrag in Höhe von 30 % der Netto-Auftragssumme verlangen, wobei dem Kunden die Möglichkeit verbleibt, einen geringeren Betrag nachzuweisen.

6. Beratung/Support

6.1 Beratungs- und Supportleistungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts, sofern nicht die Erarbeitung eines konkreten Werks (z.B. Konzept) geschuldet ist; in diesem Falle gilt Werkvertragsrecht.

6.2 Der Kunde wird Deutsch Technologies umfassend über alle internen Sachverhalte aufklären, die Deutsch Technologies nach seinem Dafürhalten für eine professionelle Beratungsleistung berücksichtigen sollte. Sofern Deutsch Technologies Zwischenberichte vorlegt, wird der Kunde diese unverzüglich daraufhin überprüfen.

6.3 Soweit in dem konkreten Beratungs- oder Supportvertrag kein Entgelt vereinbart ist, oder soweit der Vertrag hinsichtlich der Vergütung von Teilleistungen Lücken aufweist, kann Deutsch Technologies eine Vergütung nach Stundensätzen verlangen. Als Satz pro Mannstunde ist jedenfalls ein Betrag von € 100,00 (netto) angemessen und geschuldet.

6.4 Sieht der Vertrag telefonischen Support vor, gewährleistet Deutsch Technologies, dass Supportanfragen in englisch oder deutsch montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr CET entgegengenommen und bearbeitet werden.

6.5 Ist die Erarbeitung eines konkreten Werks geschuldet, legt Deutsch Technologies dem Kunden das hergestellte Werk vor. Nimmt der Kunde das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Kunde diese Beanstandung auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nach, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt als Abnahme. Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Mitteilung seitens Deutsch Technologies an den Kunden über die Vollendung des Werkes. Das vorstehende gilt entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahmetermine vereinbart werden.

7. Druck/Versand/Logistik

7.1 Für Druckleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des Werklieferungsvertrags.

7.2 Die Erfüllung vereinbarter Liefertermine bzw. -fristen setzt voraus, dass der Kunde die Originale für die Bildherstellung, die Manuskripte für die Satzherstellung bzw. die Layouts für Montage und Stand sowie die für die jeweilige weitere Bearbeitung freigegebenen Unterlagen bis zu einem festgelegten Termin übergeben hat. Die Überschreitung vereinbarter Zeiträume zur Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke und sonstigen Fertigungsmuster durch den Kunden berechtigen Deutsch Technologies, die Lieferfristen zu verlängern.

7.3 Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, die die Fertigungsdauer beeinflussen, so rechnet die Lieferzeit erst ab der Bestätigung dieser Änderung.

7.4 Deutsch Technologies ist zu Teillieferungen und auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

7.5 Korrekturabzüge, Andrucke und sonstige Fertigungsmuster sind vom Kunden innerhalb einer vorgegebenen Frist auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und als druckreif erklärt zurückzugeben. Die Druckfreigabe erfolgt durch Signieren der Druckvorlage. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Haftung für dann noch vorliegende Satz- und sonstige Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Der Aufwand für die Beseitigung von nicht durch Deutsch Technologies verursachten oder anderen, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderlichen Abänderungen, wird dem Kunden nach dem Zeitaufwand einschließlich aller Kosten des Maschinenstillstandes in Rechnung gestellt.

7.6 Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Übersteigt der Aufpreis 10 % des Gesamtpreises, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen hat der Kunde zu erstatten.

7.7 Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von vier Monaten, so ist Deutsch Technologies berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise anzupassen, wenn sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten (Lohn und Gehalt, Material) erhöht haben. In diesem Falle ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsabschluß eine Preissteigerung von mehr als 5 % pro Jahr zu rechnen ist. Tritt der Kunde zurück, so hat er die zwischenzeitlich nach Vertragsabschluss entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

7.8 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Spedition übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder wird der Versand ohne Verschulden der Deutsch Technologies unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.9 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl der Deutsch Technologies überlassen. Lieferungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.

7.10 Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die Deutsch Technologies nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist Deutsch Technologies berechtigt, die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

7.11 Der Kunde hat die vertragsgemäße Lieferung der vereinbarten Druckerzeugnisse sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen im kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Deutsch Technologies bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche aus.

7.12 Mängel eines Teils der gelieferten Auflage berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtauflage, es sei denn, es werden gesonderte Vereinbarungen getroffen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.13 Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von Deutsch Technologies beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials haftet Deutsch Technologies nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Papier- und Pappenlieferanten sowie sonstigen Zulieferanten.

7.14 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet Deutsch Technologies nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung objektiv erkennbar waren. Für materialbedingte Abweichungen haftet Deutsch Technologies jedoch dann nicht, wenn der Kunde diese Materialien zur Verwendung bestimmt hat.

7.15 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 %, bei Farb- oder besonders schwierigen Drucken bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

7.16 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie überhaupt Halb- und Fertigerzeugnisse einschliellich etwaiger, dem Kunden gehörende Restmaterialien werden nur nach vorheriger Vereinbarung gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Falls keine Vereinbarung getroffen wurde und die Gegenstände nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen angefordert worden sind, ist Deutsch Technologies berechtigt, diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.

III. Allgemeine Regelungen

Neben den vorbenannten besonderen Bestimmungen gelten die nachstehenden allgemeinen Regelungen. Bei Widersprüchen haben die Besonderen Regelungen Vorrang.

1. Angebote, Vertragsschluss

1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Angebote stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung des Auftrags zustande.

1.2 Genannte Termine und Fristen für Leistungen der Deutsch Technologies sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ist eine Lieferfrist nach Tagen bemessen, so kommen für die Berechnung der Frist nur die Arbeitstage (Montag - Freitag) in Betracht.

1.3 Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben in Euro sowie rein netto, exkl. Versand-/Transportkosten und gesetzlicher MwSt.

2. Dauerschuldverhältnisse

2.1 Handelt es sich bei dem Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Lizenz, ASP, Beratung), ist der Vertrag grundsätzlich ohne Frist geschlossen und kann, sofern keine abweichende Bestimmung (z.B. zeitlich unbefristete Lizenz) getroffen ist, ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

2.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberöhrt. Ein wichtiger Grund für die Kündigung liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen einer Vertragspartei das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wird, wenn der Kunde vertraglichen Pflichten in besonders schwerer Weise oder trotz Abmahnung zuwiderhandelt, oder wenn er fällige Zahlungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

3. Unterbeauftragung

Soweit nicht die Natur des geschlossenen Vertrags eine höchstpersönliche Leistung erfordert, ist Deutsch Technologies berechtigt, erhaltene Aufträge an Subunternehmer zu vergeben.

4. Lizenz- und Nutzungsrechte

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde an Leistungen, die dem Urheberrecht oder einem gewerblichen Schutzrecht (Patent, Muster, Marke) unterliegen, nur einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte. Diese berechtigen den Kunden nur insoweit zur Verwertung des betroffenen Rechts, als dies im Vertrag ausdrücklich beschrieben ist. Enthält der Vertrag keine Regelung, ist der Kunde über die nach dem Gesetz zwingend zulässigen Nutzungshandlungen hinaus nur insoweit zur Verwertung berechtigt, als dies zur Erfüllung des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist.

4.2 Überschreitet der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag eingeräumten Nutzungsbefugnisse, stellt dies eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Deutsch Technologies ist berechtigt, ihm die eingeräumten Nutzungs-/Lizenzrechte mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Darüber hinaus stehen Deutsch Technologies Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung, Auskunft und Schadenersatz zu. Im Rahmen des Schadenersatzes steht Deutsch Technologies wahlweise ein Anspruch auf Ersatz des konkreten Schadens, auf Herausgabe des von dem Kunden durch die Vertragsverletzung erzielten Gewinns oder auf Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes zu. Letzterer besteht in Höhe des fünffachen Satzes der von Deutsch Technologies sonst verlangten Lizenzgebühr oder, sofern eine solche vergleichbare Lizenzgebühr nicht existiert, in Höhe des fünffachen Satzes einer angemessenen Lizenzgebühr. Die vorstehenden Regelungen gelten, sofern die Verletzungshandlung zu Nutzungshandlung eines Dritten führen, auch für diese. Insoweit haftet der Kunde ebenfalls gegenüber Deutsch Technologies.

4.3 Sofern wegen der Nutzungsrechtsüberschreitung des Kunden von dritter Seite Ansprüche erhoben werden, ist der Kunde verpflichtet, Deutsch Technologies im Innenverhältnis von allen geltend gemachten Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch etwaige Vergleichszahlungen und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung; dies gilt auch dann, wenn sich die geltend gemachten Ansprüche im Nachhinein als unbegründet erweisen oder dies etwa wegen eines abgeschlossenen Vergleichs ungeklärt bleibt.

5. Kommunikation

5.1 Alle verbindlichen Erklärungen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung abgegeben werden, haben mindestens in Textform zu erfolgen. Andernfalls sind sie unwirksam.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, für Deutsch Technologies relevante Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbes. die Änderung von Handlungsvollmachten und Vertretungsbefugnissen.

6. Zahlungsabwicklung, Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren stehen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht an den Kunden erst nach vollständiger Zahlung des für die konkrete Ware geschuldeten Entgelts über. Lizenz- und Nutzungsrechte gehen ebenso erst zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er die erste fällige Zahlung tatsächlich geleistet hat.

6.2 Sofern die Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen über Kreditkarten und das Zahlungssystem des Anbieters "PayPal" erfolgt, ist es Sache des Kunden, gegenüber "PayPal" zutreffende Angaben zu machen, um eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.

6.3 Sämtliche Kosten, die durch oder im Zusammenhang mit Überweisungen entstehen, trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere auch bei internationaler Zahlungsabwicklung. Schlägt eine Zahlung des Kunden fehl, hat er Deutsch Technologies etwa entstehende Kosten zu ersetzen.

6.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat der Deutsch Technologies für jede hiernach erfolgende Mahnung eine Aufwandspauschale von € 15,00 je Mahnschreiben zu ersetzen. Darüber hinaus schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB), mindestens jedoch in Höhe von 12 % p. a.

7. Datenschutz

7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Deutsch Technologies folgende Daten als Kunden-Stammdaten erfasst und speichert: Name/Firma, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Hausanschrift, Postanschrift, Lieferanschrift, Telefon-Nr., Telefax-Nr., E-mail-Adresse, Firmen URL Adresse, Ansprechpartner, Bankverbindung.

7.2 Soweit die Zahlungsabwicklung ausschließlich über "PayPal" erfolgt, werden die Daten der Bankverbindung bei Deutsch Technologies weder gespeichert noch verarbeitet. Dies erfolgt ausschließlich durch "PayPal" und nach deren Geschäftsbedingungen.

7.3 Deutsch Technologies ist berechtigt, die Daten auch nach Abwicklung der jeweiligen Bestellung zu speichern, um hierauf wegen eventueller Haftungs- oder lizenzrechtlicher Fragen Zugriff nehmen zu können. Die Daten werden jedoch nach einem Zeitraum von fünf Jahren gelöscht, gerechnet ab der letzten Bestellung, bei Dauerschuldverhältnissen ab dem Ende des Vertrags.

7.4 Deutsch Technologies wird die Daten ausschließlich für die Zwecke der Abwicklung des Kundenverhältnisses, insbesondere der abgeschlossenen Verträge und Bestellvorgänge nutzen. Darüber hinaus darf Deutsch Technologies die Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung und -verteidigung verwenden, soweit dies mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in Zusammenhang steht. Darüber hinaus darf Deutsch Technologies die Daten (E-Mail Adresse nur nach Zustimmung) auch nutzen, um dem Kunden eigene Produktinformationen zukommen zu lassen. Deutsch Technologies darf die Daten nicht an Dritte weitergeben.

8. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ebenfalls nur wegen solcher Forderungen geltend machen.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Deutsch Technologies leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

a) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Deutsch Technologies für einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, für gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte jedoch unbeschränkt.

c) bei leichter Fahrlässigkeit einer so wesentlichen Pflicht, dass das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet Deutsch Technologies in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von Deutsch Technologies GmbH ausgeschlossen.

9.2 Für die Gewährleistung gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Vertragstyps. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, für eine Sicherung seiner Daten selbst zu sorgen. Deutsch Technologies übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten auf Speichermedien des Kunden, der durch tägliche Datensicherung hätte vermieden werden können.

9.4 Soweit die Leistungen der Deutsch Technologies durch Serverkapazitäten beschränkt sind, kann Deutsch Technologies maximale Kapazitäten festlegen, die dem Kunden zur Verfügung stehen. Überschreitet der Kunde diese Festlegung, haftet Deutsch Technologies nicht für etwaiger hierdurch eintretende Schäden.

9.5 Deutsch Technologies übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Kompatibilität der von ihr gelieferten Software mit der Software anderer Hersteller. Etwas anderes gilt nur hinsichtlich der Betriebssysteme, für die nach den Produktangaben eine Kompatibilität besteht.

9.6 Soweit der Kunde Deutsch Technologies Dokumente, Fotografien oder sonstiges Material zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, obliegt es ausschließlich dem Kunden zu klären, ob durch die Verwendung des Materials irgendwelche Rechte Dritter verletzt oder Straftatbestände erfüllt werden könnten. Sofern ein solcher Sachverhalt nicht für jedermann offenkundig ist, stellt der Kunde Deutsch Technologies im Innenverhältnis von allen geltend gemachten Ansprüchen frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch etwaige Vergleichszahlungen und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung; dies gilt auch dann, wenn sich die geltend gemachten Ansprüche im Nachhinein als unbegründet erweisen oder dies etwa wegen eines abgeschlossenen Vergleichs ungeklärt bleibt.

9.10 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Deutsch Technologies die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Lieferanten eintreten, hat Deutsch Technologies auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Deutsch Technologies, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wenn es sich nicht nur um vorübergehende Leistungshindernisse handelt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Deutsch Technologies von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Deutsch Technologies nur berufen, wenn es den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1 Für alle Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Deutsch Technologies findet deutsches Recht, insbesondere deutsches bürgerliches, Handels-, Urheber-, Marken- und Prozessrecht Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist oder seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Gerichtsstand Dresden.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Dies gilt auch, soweit nur einzelne Sätze betroffen sind und für die Regelung im übrigen ein eigenständiger Sinn verbleibt. §139 BGB wird ausgeschlossen. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen Norm wirtschaftlich möglichst nahe kommt.


2006 Carsten Prokop, Dresden (Germany)
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